Kraftfahrzeugversicherung
In Deutschland kann ein Kraftfahrzeug nur dann zugelassen werden, wenn es über eine Kraftfahrzeugversicherung verfügt. Die Kraftfahrtversicherung, auch als Kraftfahrthaftpflicht bezeichnet, schützt Sie im Straßenverkehr dadurch, dass zunächst die Schuldlage geprüft und unberechtigte Forderungen abgewehrt werden. Sie bezahlt die berechtigten Schäden der anderen Unfallbeteiligten.
Schäden an Ihrem Fahrzeug können Sie mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung finanziell absichern. Zusätzlich existieren noch weitere Versicherungsmöglichkeiten, die Sie in verkehrsalltäglichen Ausnahmesituationen finanziell absichern können.
Tarife vergleichen
Wir sind als unabhängige Berater immer darauf bedacht, Ihnen die vergleichbar günstigsten Tarife anzubieten. Vertrauen entsteht durch Transparenz.
Darum können Sie uns dabei gerne "über die Schulter schauen".
Um die vielfältigen Angebote des Marktes für Ihre Bedürfnisse auch einmal selbst vergleichen zu können und ggf. direkt selbst zu entscheiden, finden Sie hier direkt zu verschiedenen Vergleichsrechnern im freien Markt.
Unsere weiteren Beratungsfelder hier:
- Teil- oder Vollkaskoversicherung für Auto, Motorrad, Wohnmobil, Anhänger
- Insassen-Unfallversicherung
- Reparaturversicherung
Gerne stellen wir Ihnen diese Varianten in einem persönlichen Beratungsgespräch vor.
Ihr Ansprechpartner
Detlef Siekmann